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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:


Die Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH, Vorstadt 25, 63654 Büdingen, ist tätig mit der Erfüllung von Verwalterverträgen unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.


§ 1 Art der Tätigkeit
Die Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten Grundsätze und Gebräuche.


Die Tätigkeit der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, sowie gemischt genutzten Objekten oder dem reinen Abrechnungsservice. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH geschlossene Verwaltervertrag.


Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartner frei verhandelbar.


§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
1) Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. Er ist in der Regel kündbar m it einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit . Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er
sich automatisch um ein weiteres Jahr.


2) Eine vorzeitige außerordentliche, f ristlose Kündigung des Verwaltervertrages ist beiderseits nur aus wichtigem Grund möglich.


§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig.


Werden von der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Verwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, in der verkehrsüblichen Höhe zu vergüten.


Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.


Hierüber wird die Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Die Zahlungen sind auf ein von der Mörschel & Luft Hausverwaltung benanntes Konto zu leisten.


§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber von Vergütungsansprüchen von der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 5 Haftung
Die Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.


§ 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Geschäftssitz der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH als Gerichtsstand vereinbart. Die Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich

das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 7 Mängel der Sache
Ist die Leistung der Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.


§ 8 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


Stand April 2024

Mörschel & Luft Hausverwaltung GmbH

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